Kinderbetreuung - aber wie?
Erziehungs-Gehalt Kinder-Betreuung Grundsätzliches zur Rentenpolitik Finanzierungsvorschläge

Ohne Kinderbetreuung - keine Wahlfreiheit

  • Ganztagsschule
    Über das Für und Wider von Ganztagsschulen und deren notwendige Ausgestaltung (6/2004)
  • Spagat zwischen Familie und Beruf
  • "Kinderbetreuung nach Maß"
  • In der Süddt. Zeitung vom 2.12.03 unterstreicht der Berliner Soziologe Hans Bertram, dass Eltern allein mit einem Betreuungsangebot nicht genug geholfen ist. Betreuung sei eine passende Hilfe für Eltern mit ein oder zwei Kindern, die Beruf und Familienarbeit gleichzeitig betreiben möchten. Eltern mit mehreren Kindern bräuchten direkte materielle Hilfe, weil sie Familienarbeit und Berufstätigkeit phasenweise aufeinander folgen ließen. Die Bedürfnisse der zweiten Gruppe seien deshalb wichtig, weil sie besonders viele Kinder bekämen.

Um nicht missverstanden zu werden: Es geht nicht darum, Mütter durch Zahlung eines vollwertigen Gehaltes aus dem klassischen Berufs- und Erwerbs-Lebens hinauszudrängen. Im Gegenteil. Doch soll für Erziehende endlich eine echte Wahlfreiheit ermöglicht werden.

Parameter, die Kinderbetreuung erfüllen muss, um echte Wahlfreiheit zwischen Familien und Beruf zu ermöglichen:

  • 0- bis 3-Jährige
  • 3- bis 6-Jährige
  • 6- bis 12-Jährige
  • ortsnah
  • qualifiziert
  • zeitlich flexibel
  • auch kurzfristig verfügbar

Öffnungszeiten - auch über Mittag

Modulares Angebot

Bezahlung - sowohl Betreuungsplatz als auch BetreuerInnen

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Für alle drei Altersgruppen muss gelten:

Öffnungszeiten von 8:00 bis 20:00 Uhr angemahnt!

Es muss zukünftig möglich sein, ohne Wartezeiten bei Umzug, beruflichen Veränderungen oder Krankheit kurzfristig ein qualifiziertes Angebot für Kinderbetreuung aller Altersgruppen in Anspruch nehmen zu können, und zwar zu den Zeiten, die aus welchen Gründen auch immer, die jeweiligen Eltern beanspruchen wollen - innerhalb eines zu definierenden Zeitrasters von z.B. 6 Uhr bis 20 Uhr (Bei darüber hinaus gehendem Sonderbedarf - z.B. Krankenhäuser oder andere extreme Schichtzeiten - bieten sich Betriebskindergärten an).

Die übliche Errechnung der Bedarfszahlen nach der 95/50 Prozent-Regel des Städtetages ist dabei absolut inakzeptabel, nach der von vornherein eine Unterdeckung - die Dreijährigen werden sogar nur zur Hälfte gezählt - geplant ist! Wird dann noch, wie weit verbreitet, falsches oder veraltetes Zahlenmaterial zu Grunde gelegt, kommt es zu der vielerortens fatalen Mangels an Betreuungsplätzen. So wie die Bundesrepublik mit ihrer lebenden Zukunft umgeht, braucht man sich über Kinderarmut und Pisa-Studien-Ergebnisse nicht zu wundern. Es spiegelt die Wertigkeit von Familie wieder. Das es auch anders geht zeigt nicht nur Frankreich.

Es ist totaler Blödsinn, dass Krippen- und Kindergarten-Kinder heute meist nur von 7:30 bis 12:30 Uhr und dann noch anderthalb Stunden nachmittags abgegeben werden können. Rechnet frau noch erforderliche Pendelzeiten hinzu, ist eine qualifizierte Berufstätigkeit  so meist nicht möglich.

Auch die Schließung über Mittag ist absolut kontraproduktiv:

Die Meisterleistung - erst recht in Mehrkinderfamilien - logistisch hinzubekommen, sein(e) Kind(er) pünktlich abzuholen, satt-zu-bekommen, wieder aus dem häuslichen Umfeld rauszureißen und sie rechtzeitig zurückzuschaufeln in Kindergarten oder Krippe, grenzt an die Quadratur des Kreises! Es ist sowieso nur möglich, wenn zuvor das Mittagessen fertig vorbereitet auf die Kleinen wartet, geht also gar nicht, wenn frau gerade von ihrem Arbeitgeber gehetzt kommt. Diese Konstruktion können sich nur Ahnungslose ausgedacht haben! Daher verzichten die meisten Eltern auf den nachmittäglichen Kindergarten - zahlen ihn aber gleichwohl weiter mit- und andernorts wird daraus auf Nicht-Bedarf geschlossen!! ein Angebot lässt sich auch so runterfahren, dass keine Nachfrage mehr kommt....

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Modulare Betreuung nach Maß

  • Warum kann die eine Familie nicht fünf Stunden Betreuung am Nachmittag in Anspruch nehmen,
  • die andere ganztägig
  • eine dritte bestimmte Stunden vormittags
  • eine vierte einige Stunden vormittags und vielleicht noch mal von 17:00 bis 20:00 Uhr
  • eine fünfte sogar nur mal für drei Monate en bloc, oder für ein bis x Wochen für ganz bestimmte Uhrzeiten? - welch revolutionärer Gedanke! - Gerade in unserer sich wandelnden Welt, in der lebenslanges Lernen angezeigt ist, muss Kinderbetreuung auch kurzfristig und für einen definierten kürzeren Zeitraum unproblematisch möglich sein - egal ob aus beruflichen Gründen, oder ebenso aus gesundheitlichen oder anderen.

Dabei spannt sich der Bogen von der Chancengleichheit für Einzel- und fremdmuttersprachige Kinder über Chancengleichheit für Mütter im Beruf, der demographischen Entwicklung einer ganzen Kultur und Nation hin zum Ergebnis einer desaströsen Bildungspolitik, die schliesslich im Kindergarten spätestens beginnen muss, eines Staates, der außer Bildung und Wissen nicht viel mehr zur Zukunftssicherung beitragen kann (Stichwort: Rohstoffarmut).

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Bezahlung - aber wie?

Eigentlich ergibt es sich aus dem oben Gesagten:

Wie wird der Betreuungsplatz bezahlt?:

  • Es wird bezahlt, was individuell für das einzelne Kind an Zeitmodul gebraucht und gebucht wurde
  • Keine nicht benötigten Zeiten (Nachmittage heute) werden mitbezahlt.
  • Keine Sozial-Staffelungspreise mehr, sondern Umlage der vollen Kosten
  • und damit auch kein lächerliches und kostenintensives Gehaltsbescheinigung-Prüfen mehr - zur Zeit je nach zufälligem Wohnort entweder jährlich oder einmalig durchgeführt!
  • um das bezahlen zu können, erhalten Eltern einerseits das geforderte "richtige" Gehalt für Ihre Erziehungsleistung. Andererseits werden Betreuungsgutscheine pro Kind ausgegeben, die in etwa dem durchschnittlichen Betreuungsbedarf pro Kind entsprechen

Wie werden die BetreuerInnen bezahlt?

  • ihrer Qualifikation und Leistung entsprechend
     - also besser als bisher.

Wird dieses Massnahmenpaket umgesetzt, bedeutet dies zwangsläufig, dass ein Überangebot an Betreuungsplätzen vorgehalten werden muss, um flexibler auch auf kurzfristigen Bedarf reagieren zu können.

Speziell für die Altersgruppe der Grundschulkonder muss darüber hinaus endlich eine Hortplatz-Verfügbarkeit auch in den Schulferien angeboten werden, um Elternberufstätigkeit auch außerhalb des Lehrerberufes zu ermöglichen. Wie dies im Einzelnen organisiert werden kann, hängt stark von den Örtlichen Gegebenheiten ab.

Die hier aufgeführten finanziellen Überlegungen gehen von einem Gehalt für Leistung - also einer echten Bezahlung der Erziehungsleistung aus. Es beleuchtet an dieser Stelle nicht, woher das Geld hierfür kommen soll (siehe dazu hier).

Nach aktuellen Zahlen vom März 2002 fehlen allein in NRW noch ca. 10.000 Kinderbetreuungsplätze

6 Jahre nach In-Kraft-Treten des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz fehlen in Nordrhein-Westfalen noch ca. 10.000 Kindergartenplatze für die 3- bis 6-Jährigen, wie den neuesten Zahlen der Landschaftsverbände Rheinland un Westfalen zu entnehmen ist. Noch schlimmer sieht es bei Hortplätzen für die 1,6 Millionen Schulkinder bis 14 Jahre aus, für die gerade 47.000 von Erziehern betreute Hortplätze gegenüberstehen. Die Bedarfsdeckung für Krippenkinder (unter 3 Jahre) liegt bei katastrophalen 2 %!

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